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Begleiteter Umgang
In geschütztem Rahmen ermöglichen wir Kindern einen sicheren und kindgerechten Kontakt zu ihren Eltern — stets mit Blick auf ihr Wohl.
Wobei wir unterstützen
Begleiteter Umgang findet in unseren freundlich gestalteten Räumen statt — sicher, ruhig und kindgerecht.
Wir gestalten den Rahmen so, dass Kinder positive Erfahrungen mit ihren Eltern machen können — und behalten dabei das Kindeswohl jederzeit im Blick.
Wer beauftragt diese Hilfe?
Diese Leistung wird in der Regel über das Jugendamt beauftragt und nach § 31 SGB VIII (Hilfeplanverfahren) bewilligt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob diese Hilfe zu Ihrer Situation passt — sprechen Sie uns an.
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